Bewerbung zwecklos,
die Stelle ist bereits längst vergeben.
So deutlich steht es natürlich in keiner Stellenausschreibung, dennoch gibt es nicht gerade wenig ausgeschriebene Stellen, bei denen eine Bewerbung absolut aussichtslos ist – denn es ist eine Scheinausschreibung.
Die Frage ist dann natürlich, warum wird die Stelle ausgeschrieben?
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Arbeitgeber ist zur Ausschreibung verpflichtet
- Der Arbeitgeber nutzt den Stellenmarkt als Werbung
Stellenmarkt = gute Werbung
Die 2. Möglichkeit ist eigentlich nur bei privaten Unternehmen anzutreffen und leider ist es anhand der Stellenausschreibung fast nicht zu erkennen, dass es sich bei der Ausschreibung um Werbung handelt.
Warum macht ein Unternehmen Werbung im Stellenteil einer Zeitung?
Nun, darüber lassen sich Wettbewerber und Investoren am einfachsten davon überzeugen, dass das Unternehmen floriert.
Eine solche Scheinausschreibung lässt sich, wie bereits erwähnt, nur sehr schwer erkennen, es gibt aber einige Indizien:
- Das Unternehmen ist bekannterweise gerade in (finanziellen) Schwierigkeiten und sucht trotzdem haufenweise Mitarbeiter
- Das Unternehmen sucht plötzlich Mitarbeiter aus einem eigentlich branchenfremden Bereich
- In der Stellenanzeige fallen die Angaben zum Unternehmen größer aus (gerne auch mit Superlativen wie „Marktführer“) als die eigentliche Jobbeschreibung bzw. das Anforderungsprofil
- Das Unternehmen sucht im Rhythmus mit identischer Anzeige vornehmlich für Managementpositionen oder für den Vertriebsbereich
Natürlich sind das nur Indizien und keine handfesten Ausschlusskriterien. Doch wenn mindestens zwei dieser Indizien vorliegen sollte man hellhörig werden und sich den potentiellen Arbeitgeber mal etwas genauer anschauen.
Ausschreibung als lästige Pflicht
Handfester wird es auch erst bei der ersten Möglichkeit für eine Scheinausschreibung: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet.
In diesem Fall ist die Stelle auch meist schon längst intern vergeben.
Dies kommt vor allem bei der öffentlichen Hand, Universitäten und kommunalen Unternehmen wie Stadtwerken und Stadtmarketing oder Sparkassen vor.
Doch wie erkennt man bei solchen Arbeitgebern eine Scheinausschreibung?
- Arbeitgeber ist eine Universität / Hochschule
- bei Akademischen Stellen wird ein Forschungsprofil verlangt
- Anforderungsprofil ist extrem detailliert
- Befristetet auf einen sehr kurzen Zeitraum
Universitäten &Forschungsprofile
Das klingt jetzt sehr verallgemeinernd, aber leider ist es wirklich so, dass im Hochschulbereich die Stellen schon meist intern vergeben sind, bevor den Verantwortlichen „einfällt“, dass man ja zur Öffentlichen Ausschreibung verpflichtet ist. Also wird ein reguläres Bewerbungsverfahren abgehalten. Aufgrund eines Forschungsprofil, dass nur der Wunschkandidat erfüllen kann, wird auch nur der Kandidat genommen.
Ein nicht gefordertes Forschungsprofil weißt übrigens nicht automatisch auf eine echte Stelle hin – oft wird durch eine bewusst offene Formulierung eine Chancengleichheit für alle Kandidaten vorgegaukelt.
Detailliertes Anforderungsprofil
„Sie haben ein erfolgreich abgeschlossenen Universitätsstudium der BWL mit Schwerpunkt Marketing und Kommunikation und einschlägige Berufserfahrung in einer Agentur sowie einem Unternehmen unserer Branche.“
Dieses geforderte Profil passt nur auf sehr wenige potentielle Kandidaten – denn man muss alles erfüllen können. Ein offenes Profil bietet eine Alternative, also Studium oder Berufserfahrung, oder geht wenn beides gewünscht wird beim Studienschwerpunkt nicht so massiv ins Detail.
Kommt dann noch eine lange Liste an Muss-Voraussetzungen bei den Fähigkeiten – z.B. im Bereich der Sprach- und Softwarekenntnissen – hinzu, deutet alles darauf hin, dass das Profil extra so gestaltet wurde, dass nur ein einziger Bewerber die Anforderungen erfüllen kann.
Diese Vorgehensweise sieht man vor allem bei öffentlichen Unternehmen beliebt
Eine Stelle für 6 Monate lohnt sich nicht
Durch Befristung einer Stelle auf unter einem Jahr lassen sich potentielle Kandidaten sehr gut abschrecken – die wissen ja nicht, dass es nach einem Jahr eine Festanstellung gibt.
Diese Variante ist zwar nicht sehr weit verbreitet, führt aber fast immer zum gewünschten Erfolg: außer dem Wunschkandidat bewirbt sich niemand.
Was lernen wir daraus?
Das Beste ist Anzeigen der 1. Kategorie komplett zu ignorieren. Da die Quote der Scheinausschreibungen dort sehr hoch ist, sollte man sich die Ausschreibung ganz genau ansehen – passt das Profil nicht zu 100%, aber dies wird von der sprachlichen Aufmachung her erwartet, lohnt sich die Mühe nicht.
Für den Hochschulbereich ist der beste Weg zu einer Stelle übrigens Vitamin B – so umgeht man dann als „Wunschkandidat“ die Ausschreibung.
Und für den freien Markt gilt: Man sollte sich bei einer Bewerbung den potentiellen Arbeitgeber sowieso immer etwas genauer anschauen. Kreisen aber laut Wirtschaftspresse bereits die Geier über dem Unternehmen, ist nicht davon auszugehen, dass die Stellenausschreibung für irgendeinen Bewerber zu einem Job führt.